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   LG Köln, 14.02.2019 - 20 O 272/18   

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LG Köln, 14.02.2019 - 20 O 272/18 (https://dejure.org/2019,3091)
LG Köln, Entscheidung vom 14.02.2019 - 20 O 272/18 (https://dejure.org/2019,3091)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 20 O 272/18 (https://dejure.org/2019,3091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2019 - 20 O 272/18
    § 242 BGB gewährt einen Auskunftsanspruch im Rahmen einer Sonderverbindung, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erfüllen kann (BGH, Urteile vom 28. Oktober 1953 - II ZR 149/52).
  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2019 - 20 O 272/18
    Der zu zahlende Endpreis ist "stets" auszuweisen, ohne dass zwischen dem Zeitpunkt, zu dem dieser Preis erstmalig angezeigt wird, dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde einen bestimmten Flug auswählt, oder dem Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsschlusses unterschieden würde (EuGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - C 573/13 - GRUG 2015, 281, Rn. 25).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2019 - 20 O 272/18
    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 24.02.2005 - I ZR 101/02 - juris Rn. 16).
  • LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16

    Zur Kündigung des Luftbeförderungsvertrags durch den Fluggast

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2019 - 20 O 272/18
    Denn zwar soll die Aufgliederung des Endpreises nach den Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1008/2008 es dem Verbraucher ermöglichen, bereits vorab für den Fall einer späteren Stornierung die anfallenden Stornokosten bzw. den zu erwartenden Rückerstattungsbetrag nachprüfbar berechnen zu können (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.03.2017, Az. 24 S 138/16, BeckRS 2017, 136082, Rn. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2012 - L 7 KA 55/09

    West-Ost-Ausgleich bei Kassenärztlichen Vereinigungen - Auskunftsanspruch unter

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2019 - 20 O 272/18
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt z.B. bei einer Auskunftsklage gegen eine sekundäre Datenquelle, wenn die Klägerseite die Informationen einfacher, zuverlässiger und mit höherer Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit der Daten von einer anderen Stelle erhalten kann und es an einer besonderen Rechtfertigung für die Inanspruchnahme der indirekten Datenquelle mangelt (LSG Potsdam, Urteil vom 30.05.2012 - L 7 KA 55/09 - juris Rn. 52).
  • LG Köln, 17.07.2020 - 25 O 212/19

    Ryanair kann sich nicht mit Erfolg auf die Vereinbarung irischen Rechts berufen

    Er gewährt einen Auskunftsanspruch im Rahmen einer Sonderverbindung, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erfüllen kann (LG Köln, Urteil vom 14.2.2019 - 20 O 272/18 = NZV 2020, 52).
  • AG Düsseldorf, 23.09.2020 - 234 C 29/20
    Im Falle nicht angetretener Flüge besteht für den Fluggast gegen das Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Auskunftserteilung hinsichtlich der nicht angefallenen Steuern und Gebühren aus § 242 BGB (LG Köln, Teil-Urteil vom 14.02.2019 - 20 O 272/19 -, BeckRS 2019, 1760 m.w.N.; vgl. auch AG Köln, a.a.O.).
  • AG Bühl, 11.11.2019 - 2 C 106/19

    Allgemeine Beförderungsbedingungen / Rechtswahlklauseln / Klausel-RL

    Er gewährt einen Auskunftsanspruch im Rahmen einer Sonderverbindung, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erfüllen kann (LG Köln, Urt. v. 14.2.2019 - 20 O 272/18).
  • LG Landshut, 26.10.2021 - 15 O 1730/21

    Schätzung der Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges

    Damit ist auch der Buchende nicht verpflichtet, den entsprechenden Betrag an die Beklagte zu zahlen, weshalb diese den entsprechenden Betrag rechtsgrundlos i.S.v. §§ 648 S. 1, 812 Abs. 1 S. 1 BGB erlangt hat und folglich im Wege des bereicherungsrechtlichen und werkvertraglichen Ausgleichs verpflichtet ist, den Betrag zurückzuerstatten (vgl. nur BGH, U. v. 20.3.2018 - X ZR 25/17, m. Anm. Quarch, NZV 2018, 473; LG Köln, U. v. 14.2.2019 - 20 O 272/18; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.06.2014 - Az. 2-24 S 152/13, Rn. 17 f., juris; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.12.2017 - 2-24 O 8/17; LG Düsseldorf, Beschl. v. 13.2.2017 - 22 S 307/16; AG Düsseldorf, Urt. v. 11.7.2017 - 233 C 78/17; jüngst AG Nürtingen, Urt. v. 27.8.2918 - Az. 14 C 3428/19; AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 31.07.2019, Az. 4 C 4123/19; AG Erding, U. v. 24.07.2019 - Az. 3 C 5140/18, BeckRS 2019, 16359; AG Erding,.
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